Am 01.01.2020 ist das neue Pflegeberufegesetz und die neue Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft getreten.
Für die Praxisanleitung der Auszubildenden ergeben sich daraus zahlreiche Änderungen:
Es müssen mindestens 10 % der praktischen Ausbildungsstunden als geplante Anleitungen nachgewiesen werden.
Praxisanleitende müssen eine berufspädagogische Weiterbildung mit mindesten 300 Stunden absolvieren.
Pro Jahr müssen Praxisanleiter*innen einen Nachweis erbringen, dass sie sich 24 Stunden berufspädagogisch fortgebildet haben.
Mit der Weiterbildung Praxisanleitung und den Fortbildungsangeboten für Praxisanleitende unterstützt das BiP Sie, Ihre Qualifikation zu erreichen bzw. zu
erhalten.