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Ohne Praxisanleitung keine Ausbildung!

Die neuen Berufsgesetze im Gesundheitswesen Pflegeberufegesetz (PflBG), Gesetze über die Berufe der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenten und Assistentinnen (ATA-OTA-G), Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG) sowie das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) unterstreichen die Bedeutung der Praxisanleitung. Mindestens 300 Stunden Weiterbildung sind für die Qualifikation zur Praxisanleiter/Praxisanleiterin nötig. Nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens sind in den neuen Berufsgesetzen alle Praxisanleitenden verpflichtet, pro Jahr 24 Stunden Fortbildung nötig. 

Nach einem Erlass des MAGS des Landes NRW erlischt die Befähigung zur Praxisanleitung, wenn diese Fortbildungsstunden pro Jahr nicht nachgewiesen werden.

 

Expertin für Praxisanleitung

Seit 2003 bilde ich Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter erfolgreich aus. Ende 2026 erscheint die Neuauflage des Buches "Praxisanleiter" des Thieme Verlags. Dieses Fachbuch habe ich als Co-Autorin mutgestaltet.

 

Nach den Vorgaben der neuen Berufsgesetze habe ich Fortbildungsangebote zu unterschiedlichen didaktischen Themen konzipiert. Bei der Umsetzung der Konzepte kooperiere ich mit der ViDia-Akademie, Karlsruhe. Unter dem folgenden Link erhalten Sie auf der Homepage der ViDia-Akademie weitere Informationen zu den Fortbildungsangeboten und können sich dort zu den Veranstaltungen anmelden: https://www.vidia-kliniken.de/job-und-karriere/fort-und-weiterbildung